ÜBER UNS

Zum 01.01.2021 haben sich die Rechtsanwälte Dr. Oliver Schloz, Manfred Braun, Christoph Kiefer, Melanie Mast und Ulf Wollenzin zusammengeschlossen und arbeiten seither als gleichberechtigte Partner zum Nutzen unserer Mandanten erfolgreich zusammen. Jeden Tag stellen wir von Neuem fest, wie gut wir uns als Team ergänzen und unterstützen.

Entwicklung der Kanzlei

2021

Zusammenschluss zur gleichberechtigten Partnerschaft der Rechtsanwälte Dr. Oliver Schloz, Manfred Braun, Christoph Kiefer, Melanie Mast und Ulf Wollenzin.
Melanie Mast bringt ihre Einzelkanzlei ein und Ulf Wollenzin kommt in die neu gegründete PartG mbB.

2018

Bürogemeinschaft mit Melanie Mast Einzelkanzlei

2009

Rechtswalt Kiefer wird zum Partner

2005

Umzug ist die neuen Kanzleiräume unter der jetzigen Anschrift

2000

Gründung der Kanzlei Dr. Schloz Pilz Braun, aus der die jetzige PartG mbB hervorgegangen ist

Unsere Werte

Kompetenz

beinhaltet zunächst selbstverständlich fachliche Kompetenz, ausgewiesen durch Fachanwaltschaften. Sie ist durch regelmäßige Fortbildung stets auf aktuellstem Stand. Darüber hinaus zeichnen uns besondere wirtschaftliche Qualifikation und hohe soziale Kompetenz aus.

Engagement

bedeutet, dass wir über die Darstellung der Rechtslage hinaus umfassend ermitteln, was unsere Mandanten wollen und Wege finden, das Bestmögliche zu erreichen. Das Recht ist dabei ein Instrument, aber nicht das einzige und oft auch nicht das wichtigste.

Menschlichkeit

ist unser Anspruch an die Betreuung unserer Mandanten, die sich oft in existentiellen Krisen befinden, an den Umgang mit Behörden und Gerichten sowie Mitarbeitern, aber auch mit dem Gegner bei aller Schärfe der Auseinandersetzung und aller Härte in der Sache.

Ihre Fragen

Unsere Antworten

Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen zu erfassen. Nachdem der Sachverhalt und Ihre Fragestellung für uns feststehen, erhalten Sie von uns eine rechtliche Einschätzung und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation auf.

Bei uns sind persönliche Besprechungen oder auch Videotermine möglich.

Nach einem ersten persönlichen Kontakt erfolgt die Absprache meist in Anlehnung an Ihren Wunsch telefonisch; es ist im Regelfall nicht erforderlich, dass Sie jedes Mal persönlich kommen.

Für Sie ist es wichtig, sich vorher klarzumachen und gegebenenfalls zu notieren, welche Fragen Sie haben und über welche Punkte Sie sich im Unklaren sind.

Sie sollten alle Unterlagen mitbringen, die mit der Angelegenheit in Zusammenhang stehen. In jedem Falle die Unterlagen und Informationen, die wir gegebenenfalls vorab von Ihnen angefordert haben.

Die meisten Mandanten halten verständlicherweise ihr Anliegen für eilbedürftig. Andere sind eher zurückhaltend und erkennen nicht, dass etwas wirklich dringend ist. Deswegen sind unsere Assistentinnen angewiesen, durch geeignete Nachfragen einzuschätzen, wie dringend ein Anliegen ist, damit wir die objektiv eilbedürftigen Angelegenheiten vorziehen und z. B. die Einhaltung von Fristen sicherstellen können. Je nach Auslastung ist es daher erforderlich, dass Sie in weniger dringenden Fällen etwas länger auf einen Termin warten müssen – dafür haben Sie die Sicherheit, dass bis dahin nichts Schlimmes passieren kann und dringende Fälle auch rechtzeitig bearbeitet werden. Zur Vorbereitung ist es in diesen Fällen gut, sofern Sie uns etwaige Schreiben, auf die sich Ihr Anliegen bezieht, bereits vorab zukommen lassen. Dann prüfen wir zeitnah, ob etwas vor der ersten Besprechung zu veranlassen ist.

Generell gilt: Melden Sie sich bitte nicht erst wenige Tage vor einem Fristablauf oder einem Gerichtstermin, sondern umgehend, sobald Sie erstmals Post vom Gegner, dessen Rechtsanwalt, einer Behörde oder einem Gericht erhalten. Dann haben wir ausreichend Zeit, um Ihr Anliegen fristgerecht zu besprechen und zu bearbeiten.

Eine erste rechtliche Einschätzung des Falles im persönlichen Gespräch oder telefonisch kostet 249,90 € brutto.

Dies besprechen wir intern mit Ihnen. Die Höhe der Gebühren hängt von Ihrem Fall ab.

Wir rechnen auf Stundensatz oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Entscheidung darüber richtet sich nach betriebswirtschaftlichen Gründen.

Sollten wir nichts anderes vereinbaren, richten sich die Kosten nach RVG, dieses sieht im Zivilrecht typischerweise eine Staffelung der Gebühren nach dem Streitwert vor.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für die Schadensfälle auf, die Sie versichert haben.

Als Schadensfall gilt typischerweise, wenn Sie jemandem vorwerfen, dass er Ihre Rechte verletzt hat (z. B. weil er Ihnen unberechtigt gekündigt hat) oder Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie gegen Rechtsvorschriften verstoßen haben. Rein vorbeugende oder gestaltende Tätigkeiten zahlt die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht.

Meistens wird eine Erstberatung unter Abzug einer etwaigen Selbstbeteiligung bezahlt.

Genaueres sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären. Wir sind gerne bereit, die Anfrage zur Kostendeckung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie zu stellen. Rückfragen der Rechtsschutzversicherung müssten dann gegebenfalls Sie direkt klären.

Wir haben keinen Einfluss darauf, was Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlt! Dies entscheidet allein die Rechtsschutzversicherung auf Grundlage des mit Ihnen abgeschlossenen Vertrags. In Familiensachen bezahlen Rechtsschutzversicherungen in der Regel nur eine Beratung, nicht aber die Vertretung z. B. im Scheidungsverfahren.

Bei einer Stundensatzvereinbarung werden nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstattet. Sollte die Stundensatzabrechnung höher sein, ist die Differenz von Ihnen zu tragen

Organisatorische Fragen erhalten Sie von der jeweiligen Assistentin beantwortet. Ihre Ansprechpartnerin wird Ihnen schon mit der Terminsvergabe mitgeteilt.

Juristische Anfragen beantwortet der für Sie zuständige Berater oder die zuständige Beraterin.

Jede Beraterin und jeder Berater entscheidet individuell wie er Ihre telefonischen oder digitalen Anfragen beantwortet. Im Regelfall melden wir uns auf Rückrufbitten spätestens am nächsten Werktag zurück; auf Anfragen per Mail spätestens binnen einer Woche.

Fachanwalt ist ein Titel, den die Rechtsanwaltskammer verleiht an Rechtsanwält:innen, die sich überdurchschnittlich gut in diesem Fachgebiet auskennen.

Wer Fachanwalt werden will, muss zunächst einen Lehrgang absolvieren und die dort erworbenen theoretischen Kenntnisse in mehreren Klausuren unter Beweis stellen. Weiterhin muss er praktische Erfahrungen nachweisen durch eine Vielzahl bearbeiteter Fälle zu unterschiedlichen Aspekten des Fachgebietes.

Darüber hinaus absolviert er jedes Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung in seinem Fachgebiet, was er der Rechtsanwaltskammer nachweisen muss.

Bei einem Fachanwalt haben Sie daher die Sicherheit, dass er ein geprüfter Experte auf seinem Gebiet und stets auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung ist.

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