Ich bezeichne mich oft als „der Arbeitgeber-Versteher“. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass ich in meiner bald 25jährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht hauptsächlich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten habe. Es kommt vor allem daher, dass ich auch seit über 20 Jahren als Insolvenzverwalter tätig bin und Unternehmen in der Krise geführt habe. Da lernt man die Belegschaften richtig kennen und bekommt auch mit, was in der Vergangenheit alles schief gelaufen ist, damit es überhaupt zu der Situation kommen konnte. Nicht zuletzt habe ich mich vor über zehn Jahren auch über längere Zeit selbst von einem Pädagogen und Personalkaufmann in Personalführung coachen lassen. Das Zusammenspiel dieser Faktoren begründet meine besondere Erfahrung, die in der Ortenau in der Form einzigartig sein dürfte.

Und so weiß ich, dass rechtlichen Problemen im Arbeitsverhältnis fast immer Führungsprobleme vorausgegangen sind. Aus Unwissenheit, Unsicherheit und oft auch Bequemlichkeit scheuen sich Führungskräfte nämlich, unangenehme Themen gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich klar anzusprechen. Die Hoffnung ist dann typischerweise, dass es mit der Zeit von alleine besser würde. Das wird es aber nicht – ganz im Gegenteil! Der Arbeitnehmer zieht aus der Untätigkeit des Arbeitgebers ja den Rückschluss, dass alles in Ordnung sei und er das gelegentliche Gegrantel seines Chefs ja nicht ernst nehmen brauche – der Alte hat halt mal wieder seine fünf Minuten, der beruhigt sich schon wieder, kein Grund zur Sorge.

Irgendwann platzt dem Alten aber so der Kragen, dass es ihm endgültig reicht und er wutentbrannt doch kündigt. Der Arbeitnehmer fällt aus allen Wolken und wundert sich, was plötzlich so schlimm war und der Arbeitgeber kann es nicht fassen, dass dieser unmögliche Mensch auch noch zum Arbeitsgericht rennt und dort erzählt, er wisse gar nicht, was sein Arbeitgeber wolle – er arbeite da schließlich schon seit 10 Jahren und „nie sei irgendwas gewesen“. Die Arbeitsrichterin oder der Arbeitsrichter zuckt dann mit den Schultern und meint, sie bzw. er war ja nicht dabei, aber der Arbeitgeber müsse jetzt schon mal genau erklären, was ihn an seinem langjährigen Mitarbeiter plötzlich störe. Und weil der Chef sich zwar dauernd mal lauter, mal leiser aufgeregt, aber nie irgendetwas konkret dokumentiert hat, fallen ihm dann nur Allgemeinplätze ein wie „der arbeitet schlampig, langsam und ist aufsässig“. Der Arbeitsrichter legt bedenklich die Stirn in Falten und fragt „geht das etwas konkreter?“ Geht es leider häufig nicht und so kommt es, wie es kommen muss: Der Arbeitgeber zahlt seinem nunmehr Ex-Mitarbeiter eine hohe Abfindung – nicht als Belohnung dafür, dass der ihn die letzten 10 Jahre geärgert hat, sondern damit er ihn die nächsten 10 Jahre bis zur Rente nicht weiter ärgert. Und abends geht der frustrierte Arbeitgeber dann in die Kneipe (zumindest war das vor der Pandemie so) und lamentiert am Stammtisch über die Ungerechtigkeit der Welt im Allgemeinen und die Verständnislosigkeit deutscher Arbeitsgerichte gegenüber Mitarbeiter-geschädigten Unternehmern im Besonderen.

Um zu zeigen, wie das auch anders geht durch klare und konsequente Führung unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, biete ich inzwischen schon seit über 10 Jahren Führungskräfte-Trainings an. Mit Frau Barbara Hölscher-Busam konnte ich nun eine Co-Referentin gewinnen, die im Bereich Führung und Kommunikation über herausragende Expertise verfügt. Gemeinsam bieten wir, was sonst kein Anbieter macht: Die Kombination der rechtlichen Seite mit der kommunikations-psychologischen. Daraus resultiert für unsere Teilnehmer ein echter Mehrwert und etwas ganz besonderes.

Das Foto stammt natürlich noch aus der Zeit vor der Pandemie, Barbara und ich arbeiten ja schon eine Weile zusammen. Inzwischen haben wir unser Format auch auf Online umgestellt. Kurse finden über einige Wochen verteilt an 4 Terminen über jeweils ca. 3 h statt, nähere Infos und Anmeldung über Barbaras Webseite:

https://www.hoelscher-busam.de/rechtssicher/

Für Unternehmen bieten wir gerne Inhouse-Seminare, soweit möglich in Präsenz oder auf Wunsch auch online an. Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte sehr gerne.